Eine Antragstellung per Post, E-Mail oder Fax ist bis 01.12.2023 möglich bzw. bis das Gesamtbudget ausgeschöpft ist.
Pro antragstellender Organisation oder Einrichtung wird ein Vorhaben von bis zu 500,00 Euro im Jahr bewilligt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Die Bürgerstiftung für Chemnitz entscheidet über die Gewährung der Unterstützung auf Grundlage eines vollständigen und korrekt ausgefüllten Förderantrages. Die Entscheidung wird dem Antragstellenden schriftlich mitgeteilt.
Die Abrechnung hat innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Vorhabens bei der Bürgerstiftung für Chemnitz zu erfolgen (mittels Verwendungsnachweis und Originalrechnungen/-belegen, die nach Prüfung an den Antragstellenden zurückgesandt werden). Im Anschluss erfolgt die Auszahlung der Mittel durch die Bürgerstiftung für Chemnitz auf das im Antrag angegebene Konto.