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Mikrofonds "Durchstarter" für Engagement und Ehrenamt

Auch 2024 unterstützt der Mikrofonds „Durchstarter“ wieder das Bürgerschaftliche Engagement in Chemnitz. Dafür fließt ein Teil der vom Freistaat Sachsen ausgereichten Fördermittel aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget in die Unterstützung von Einzelmaßnahmen und Vorhaben des bürgerschaftlichen Engagements und der Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Vorrangig soll damit das Ziel verfolgt werden, bestehende Strukturen der Vereins- und Initiativen-arbeit zu stärken. Vor allem kleine Vereine und Initiativen sollen mehr finanzielle Unterstützung finden. Ausgeschlossen sind hierbei u.a. investive Maßnahmen, Personalkosten sowie Kosten für Veranstaltungen bei denen Einnahmen erzielt werden.

 

Ziele

  • Unterstützung von Einzelmaßnahmen und Vorhaben zur Anerkennung von Ehrenamtlichen sowie geringwertigen Anschaffungen für die Vereinsarbeit von Vereinen und Initiativen
  • Bevorzugte Unterstützung von bestehenden kleineren Organisationen mit geringen eigenenfinanziellen und personellen Ressourcen sowie neuen Initiativen und jungen Vereinen
  • Möglichkeit geben, relativ unbürokratisch an Mittel zu kommen

 

Förderrichtlinien

Gefördert werden bevorzugt Vorhaben:

  • in den Bereichen Soziales, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe, Sport und Landschafts-, Natur- und Umweltschutz in der Stadt Chemnitz,
  • die auf freiwilligem und ideellem Engagement beruhen und 
  • von Organisationen mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcendurchgeführt werden.

 

Gefördert werden Vorhaben, die das Ziel verfolgen:

  • für ehrenamtliche Tätigkeit zu werben und darüber zu informieren oder
  • ehrenamtliche Tätigkeit anzuerkennen und dafür zu danken oder
  • Weiterbildung für ehrenamtliche Tätigkeit durchzuführen oder
  • die Vereinsarbeit zu verbessern.

 

Beantragt werden können Mittel für:

  • kurzfristige Anmietungen, z.B. für Mitgliederversammlungen, Weiterbildungen
  • Technikmiete/-ausleihe
  • Veranstaltungskosten, z.B. Würdigungs-/Dankveranstaltungen 
  • Tagungspauschale (Verpflegung bei Weiterbildungen)
  • Honorare und Teilnahmebeiträge für Weiterbildungen
  • Assistenzleistungen für Veranstaltungen (Gebärdensprachdolmeterleistungen, Fahrdienste, Begleitdienste)
  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung (Grafik-/Druckleistungen)
  • Fahrtkosten und Fahrscheine (projektbezogen, bis 3 Monate)
  • Aufwandsentschädigungen für kurzfristige Projekte (bis 3 Monate)
  • sachbezogenes Dankeschön für Freiwillige (bis 30,00 Euro pro Person)
  • Anschaffung von Ausstattungsgegenständen bis 250,00 Euro (netto)
  • Software und Lizenzen

 

Nicht förderfähig sind:

  • Einzelpersonen
  • Parteien
  • Personalkosten
  • Kosten für Veranstaltungen, bei denen Einnahmen erzielt werden
  • Projekte, die bereits eine Förderung erhalten (Ausschluss von Doppelförderung)
  • Bau- und Sanierungsvorhaben sowie regelmäßige Mietkosten

 

Zuwendungsempfänger:

  • rein ehrenamtliche Projekte, Organisationen und Initiativen mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen
  • Chemnitzer Vereine, Verbände, Genossenschaften und Stiftungen soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind

 

Antragstellung

Pro antragstellender Organisation oder Einrichtung wird ein Vorhaben von bis zu 500,00 Euro im Jahr bewilligt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich, da das Budget ausgeschöpft ist. Aufgrund hoher Nachfrage haben wir die Mittel dieses Jahr hälftig in zwei Runden ausgeschrieben. Die erste Ausschreibungsrunde ist bereits abgeschlossen, da wir das Budget bereits hälftig über entsprechende Bescheide verteilen konnten. Die Bürgerstiftung für Chemnitz entscheidet über die Gewährung der Unterstützung auf Grundlage eines vollständigen und korrekt ausgefüllten Förderantrages. Die Entscheidung wird dem Antragstellenden schriftlich mitgeteilt.

Die Abrechnung hat innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Vorhabens bei der Bürgerstiftung für Chemnitz zu erfolgen (mittels Verwendungsnachweis und Originalrechnungen/-belegen, die nach Prüfung an den Antragstellenden zurückgesandt werden). Im Anschluss erfolgt die Auszahlung der Mittel durch die Bürgerstiftung für Chemnitz auf das im Antrag angegebene Konto.

 

Unterlagen

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

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Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag
09:00 – 14:00 Uhr
Mittwoch

15:00 – 17:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 0371 5739446

Fax: 0371 2837016

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