Seit 2019 unterstützt der Mikrofonds „Durchstarter“ das Bürgerschaftliche Engagement in Chemnitz. Dafür fließt ein Teil der vom Freistaat Sachsen ausgereichten Fördermittel aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget in die Unterstützung von Einzelmaßnahmen und Vorhaben des bürgerschaftlichen Engagements und der Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Vorrangig soll damit das Ziel verfolgt werden, bestehende Strukturen der Vereins- und Initiativen-arbeit zu stärken. Vor allem kleine Vereine und Initiativen sollen mehr finanzielle Unterstützung finden. Ausgeschlossen sind hierbei u.a. investive Maßnahmen, Personalkosten sowie Kosten für Veranstaltungen bei denen Einnahmen erzielt werden.
Gefördert werden bevorzugt Vorhaben:
Gefördert werden Vorhaben, die das Ziel verfolgen:
Beantragt werden können Mittel für:
Nicht förderfähig sind:
Zuwendungsempfänger:
Eine Antragstellung ist per Post, E-Mail oder Fax möglich. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 23.02.2026 bis 31.12.2026, d.h. das beantragte Vorhaben muss bis 31.12.2026 abgeschlossen sein. Aufgrund der begrenzten Fördermittel werden Anträge von Organisationen, die bereits 2025 eine Förderung aus dem Mikrofonds „Durchstarter“ erhalten haben, nachrangig bearbeitet.
Je antragstellender Organisation bzw. Einrichtung kann ein Vorhaben von bis zu 500,00 Euro im Jahr bewilligt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Die Bürgerstiftung für Chemnitz entscheidet über die Gewährung der Unterstützung auf Grundlage eines vollständigen und korrekt ausgefüllten Förderantrage. Die Entscheidung wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt.
Die Abrechnung hat innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Vorhabens bei der Bürgerstiftung für Chemnitz mittels Verwendungsnachweis und Vorlage der Rechnungen und Belege zu erfolgen. Nach Prüfung werden die Unterlagen an die Antragstellenden zurückgesandt. Im Anschluss erfolgt die Auszahlung der Mittel durch die Bürgerstiftung für Chemnitz auf das im Antrag angegebene Konto.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag
09:00 – 15:00 Uhr
(Abweichungen aufgrund externer Termine)
sonst Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 0371 5739446
Fax: 0371 2837016
info(at)buergerstiftung-fuer-chemnitz.de