Mikrofonds "Durchstarter" für Engagement und Ehrenamt

Seit 2019 unterstützt der Mikrofonds „Durchstarter“ das Bürgerschaftliche Engagement in Chemnitz. Dafür fließt ein Teil der vom Freistaat Sachsen ausgereichten Fördermittel aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget in die Unterstützung von Einzelmaßnahmen und Vorhaben des bürgerschaftlichen Engagements und der Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern. Vorrangig soll damit das Ziel verfolgt werden, bestehende Strukturen der Vereins- und Initiativen-arbeit zu stärken. Vor allem kleine Vereine und Initiativen sollen mehr finanzielle Unterstützung finden. Ausgeschlossen sind hierbei u.a. investive Maßnahmen, Personalkosten sowie Kosten für Veranstaltungen bei denen Einnahmen erzielt werden.

 

 

Ziele

  • Unterstützung von Einzelmaßnahmen und Vorhaben zur Anerkennung von Ehrenamtlichen sowie geringwertigen Anschaffungen für die Vereinsarbeit von Vereinen und Initiativen
  • Bevorzugte Unterstützung von bestehenden kleineren Organisationen mit geringen eigenenfinanziellen und personellen Ressourcen sowie neuen Initiativen und jungen Vereinen
  • Möglichkeit geben, relativ unbürokratisch an Mittel zu kommen

 

Förderrichtlinien

Gefördert werden bevorzugt Vorhaben:

  • in den Bereichen Soziales, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe, Sport und Landschafts-, Natur- und Umweltschutz in der Stadt Chemnitz,
  • die auf freiwilligem und ideellem Engagement beruhen und 
  • von Organisationen mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen durchgeführt werden.

 

Gefördert werden Vorhaben, die das Ziel verfolgen:

  • ehrenamtliche Tätigkeit anzuerkennen und dafür zu danken oder
  • Weiterbildung für ehrenamtliche Tätigkeit durchzuführen oder
  • für ehrenamtliche Tätigkeit zu werben und darüber zu informieren oder
  • die Vereinsarbeit zu verbessern.

 

Beantragt werden können Mittel für:

  • Würdigungs-/Dankveranstaltungen 
  • kurzfristige Anmietungen, z.B. für Mitgliederversammlungen, Weiterbildungen
  • Technikmiete/-ausleihe für vereinsinterne Veranstaltungen
  • Honorare und Teilnahmebeiträge für Weiterbildungen inklusive Tagungspauschale
  • Assistenzleistungen für Veranstaltungen (Gebärdensprachdolmeterleistungen, Fahrdienste, Begleitdienste)
  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
  • Fahrtkosten für kurzfristige Projekte (für Ehrenamtliche, die keine Aufwandsentschädigung über „Wir für Sachsen“ erhalten)
  • Zahlung von Aufwandsentschädigungen für kurzfristige Projekte
  • sachbezogenes Dankeschön für Freiwillige (bis 30,00 Euro pro Person)
  • Anschaffung von Ausstattungsgegenständen bis 250,00 Euro (netto)
  • Software und Lizenzen
  • Verbrauchsmaterial bis 100,00 Euro netto

 

Nicht förderfähig sind:

  • Einzelpersonen und Parteien
  • Personalkosten und Kosten für Veranstaltungen, bei denen Einnahmen erzielt werden
  • Projekte, die bereits eine Förderung für dasselbe Vorhaben erhalten (Ausschluss von Doppelförderung)
  • Bau- und Sanierungsvorhaben sowie regelmäßige Mietkosten

 

Zuwendungsempfänger:

  • rein ehrenamtliche Projekte, Organisationen und Initiativen mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen
  • Chemnitzer Vereine, Verbände, Genossenschaften und Stiftungen soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind

 

Antragstellung

Eine Antragstellung ist per Post, E-Mail oder Fax möglich. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 23.02.2026 bis 31.12.2026, d.h. das beantragte Vorhaben muss bis 31.12.2026 abgeschlossen sein. Aufgrund der begrenzten Fördermittel werden Anträge von Organisationen, die bereits 2025 eine Förderung aus dem Mikrofonds „Durchstarter“ erhalten haben, nachrangig bearbeitet.

 

Je antragstellender Organisation bzw. Einrichtung kann ein Vorhaben von bis zu 500,00 Euro im Jahr bewilligt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Die Bürgerstiftung für Chemnitz entscheidet über die Gewährung der Unterstützung auf Grundlage eines vollständigen und korrekt ausgefüllten Förderantrage. Die Entscheidung wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt.

 

Die Abrechnung hat innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Vorhabens bei der Bürgerstiftung für Chemnitz mittels Verwendungsnachweis und Vorlage der Rechnungen und Belege zu erfolgen. Nach Prüfung werden die Unterlagen an die Antragstellenden zurückgesandt. Im Anschluss erfolgt die Auszahlung der Mittel durch die Bürgerstiftung für Chemnitz auf das im Antrag angegebene Konto.

 

Unterlagen

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

Logo Stadt Chemnitz

Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag

09:00 – 15:00 Uhr

(Abweichungen aufgrund externer Termine)

sonst Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 0371 5739446

Fax: 0371 2837016

info(at)buergerstiftung-fuer-chemnitz.de