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Mikrofonds "Durchstarter": Antragstellung ab 01.03.2023 möglich

Vereine, Organisationen und Initiativen können wieder eine Förderung von maximal 500 Euro aus dem Mikrofonds „Durchstarter“ beantragen. Wie schon in den letzten Jahren können kleinere Vorhaben gefördert werden, die den ehrenamtlich Engagierten der Organisation zu Gute kommen bzw. die Vereinsarbeit stärken. Anträge sind bis 01.12.2023 möglich bzw. bis das Budget ausgeschöpft ist.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

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