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Neuregelungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht

Am 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2020 gebilligt. Damit werden die umfänglichsten Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht seit 2013 umgesetzt.

Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes werden im neuen Jahr gemeinnützige Organisation unter anderem leichter und steuerfrei kooperieren können. Darüber hinaus wird endlich die zeitnahe Mittelverwendung für kleine gemeinnützige Organisationen abgeschafft und die Mittelweiterleitung vereinfacht. Gerade diese Gesetzesvorgaben hatten kleinen und mittleren Organisationen in der Vergangenheit die Arbeit deutlich erschwert. Auch Freigrenzen, Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen werden angehoben und neue gemeinnützige Zwecke, wie z.B. der Klimaschutz oder die Ortsverschönerung, in die Abgabenordnung aufgenommen. Auch ein Gemeinnützigkeitsregister wird kommen. 

Die Änderungen finden Sie gebündelt in unseren Informationen.

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