Das „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ (GesRuaCOVBekG), das im März 2020 eingeführt wurde, beinhaltet vereinsrechtliche Erleichterungsregelungen. Zunächst bis Ende 2020 befristet, wurden die Regelungen jetzt bis Jahresende 2021 verlängert.
Im Gesetz werden die Verlängerung der Amtszeit der Vorstandsmitglieder, due Durchführung von Online-Mitgliederversammlungen ohne Satzungserlaubnis sowie die Vereinfachung der schriftlichen Beschlussfassung geregelt.
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