Bürgerstiftung für Chemnitz | Spendenkonto IBAN: DE47 8709 6214 0321 0295 90 | BIC: GENODEF1CH1 | Volksbank Chemnitz eG | Stichwort „Bürgerstiftung“
Die Stadt Chemnitz bzw. lokale Träger bieten verschiedene Fördermöglichkeiten.
Förderhöhe bis zu 500 €. Die Beantragung und Bewilligung erfolgt zweimal jährlich (ab 1.3. und ab 1.7.) bis das Budget ausgeschöpft ist. Sehr beliebt und leider wirklich sehr schnell ausgeschöpft. Deswegen werden wir an einem neuen Auswahlsystem arbeiten.
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Förderung von bis zu 50% der Gesamtausgaben. Der Eigenanteil kann u.a. durch das Bürgerbudget, was durch die Bürgerplattformen verwaltet wird, geleistet werden. Die Beantragung und Bewilligung kann unterjährig erfolgen bis das Budget ausgeschöpft ist.
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Förderung von bis zu 100% der Gesamtausgaben ist möglich, ein Eigenanteil ist gewünscht. Die Beantragung und Bewilligung erfolgt unterjährig bis das Budget ausgeschöpft ist.
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Förderung von bis zu 80% der Gesamtausgaben ist möglich, in begründeten Fällen können Ausnahmen zugelassen werden. Der Eigenanteil kann u.a. durch das Bürgerbudget, was durch die Bürgerplattformen verwaltet wird, geleistet werden.
Die Beantragung und Bewilligung kann unterjährig erfolgen bzw. für das kommende Jahr mit folgenden Fristen:
1) Anträge auf Kleinprojekteförderung bis maximal 2.000 € spätestens 4 Wochen vor Maßnahmebeginn (Spontananträge auf Förderung aus dem Reservefonds) sind zwischen dem 01.03. und 15.11. des aktuellen Jahres einzureichen.
2) Anträge auf Kunst- und Kulturförderung mit einer Antragssumme über 3.500 € (institutionelle oder Projektförderung), Anträge auf Mietstützung für Mieterinnen/Mieter in kommunalen Objekten und Anträge auf Förderung investiver Maßnahmen sind bis zum 30.06. für das jeweils kommende Jahr einzureichen.
3) Anträge auf kommunale Kunst- und Kulturförderung für Projekte mit einer Antragssumme bis maximal 3.500 € inklusive Kleinprojekteförderung sind bis zum 01.09. für das jeweils kommende Jahr einzureichen.#Dankeschön #VeranstaltungfürEhrenamtliche #Weiterbildungen #Assistenz #Software #Fahrtkosten #Aufwandsentschädigung #kurzfristigeMieten #kleinereAnschaffungen
Förderungen bis 5.000€
Förderung von Ehrenamtspauschalen. Die Beantragung muss zwischen 01.09. und 31.10. für das kommende Jahr erfolgen und ist über ein separates Förderportal möglich. Für jeden ehrenamtlich Tätigen können von 35 Euro bis zu 45 Euro monatlich erhalten werden.
#Ehrenamtspauschale
10% Eigenanteil notwendig. Die Beantragung und Bewilligung erfolgt unterjährig bis das Budget ausgeschöpft ist. Förderungen bis 2.500 € sind möglich
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